Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der HiFive Productions GmbH (im Folgenden „HiFive Productions“ genannt) und für sämtliche Vereinbarungen zwischen HiFive Productions und dem Auftraggeber, in denen HiFive Productions Dienstleistungen erbringt, Produkte liefert oder sonstige Leistungen erbringt.
Alle Angebote von HiFive Productions sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. Angebote stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar und beinhalten keine verbindliche Verpflichtung.
Ein Vertrag zwischen HiFive Productions und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot von HiFive Productions annimmt und diese Annahme von HiFive Productions schriftlich bestätigt wird. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch HiFive Productions.
Die Preise von HiFive Productions basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Kostenfaktoren. HiFive Productions behält sich das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn sich die zugrunde liegenden Kostenfaktoren, wie etwa Materialpreise, Lohnkosten oder Steuern, ändern.
Die in den Angeboten genannten Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Eine Überschreitung von Lieferfristen führt weder zu einer Schadensersatzpflicht noch zur Vertragsauflösung, es sei denn, diese wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Mietverträge unterliegen denselben Bedingungen wie Kaufverträge, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände nach Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Reklamationen über erbrachte Dienstleistungen oder gelieferte Ware sind HiFive Productions innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware oder Durchführung der Dienstleistung schriftlich anzuzeigen.
8.1 Planungs- und Beratungsleistungen
HiFive Productions erbringt alle planerischen und beratenden Dienstleistungen nach dem aktuellen Stand der Technik, auf Basis der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen sowie dem aktuellen Wissensstand. HiFive Productions übernimmt keine Haftung für Planungsfehler oder unvollständige Planungen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2 Beratende Funktion
HiFive Productions agiert bei allen Dienstleistungen als beratendes Unternehmen. Die letztendliche Entscheidung über die Umsetzung und Ausführung der von HiFive Productions vorgeschlagenen Maßnahmen obliegt dem Auftraggeber, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. HiFive Productions übernimmt keine Verantwortung für die Folgen von Entscheidungen des Auftraggebers.
8.3 Haftungsbeschränkung
HiFive Productions haftet nur für direkte Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Umsatz bzw. Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung von HiFive Productions auf 50 % des für die betreffende Dienstleistung vereinbarten Honorars beschränkt.
8.4 Keine Haftung bei Änderungen durch den Auftraggeber
HiFive Productions haftet nicht für Schäden, die durch Änderungen oder Abweichungen entstehen, die der Auftraggeber an den Empfehlungen von HiFive Productions eigenmächtig vornimmt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über die Haftungsübernahme durch HiFive Productions vor.
9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistungen von HiFive Productions zu ergreifen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.
9.2 Der Auftraggeber ist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verantwortlich für die Unterbringung und Verpflegung aller von HiFive Productions entsandten Mitarbeiter. Die Unterbringung der Projektleiter, Produktionsleiter, Logistikleiter, Veranstaltungsmeister und anderen leitenden Positionen hat in Einzelzimmern der 4-Sterne-Kategorie und innerhalb eines Umkreises von 30 Minuten zur Veranstaltungsstätte zu erfolgen.
Die Unterbringung von Hands, Helfern, Staplerfahrern und anderen HiFive Mitarbeiter hat in Doppelzimmern der 3-Sterne-Kategorie und innerhalb eines Umkreises von 30 Minuten zur Veranstaltungsstätte zu erfolgen.
Sollte eine Unterbringung in dieser Kategorie nicht verfügbar sein, ist dies unverzüglich HiFive Productions mitzuteilen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Das Frühstück ist grundsätzlich im Hotel zu Verfügung zu stellen.
9.3 Grundsätzlich obliegt dem Auftragnehmer seine An- und Abreise selbst zu gestalten. Die Kosten hierfür stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber wie folgt in Rechnung:
– bei Anreise mit dem PKW 0,45 Euro / gefahrener Kilometer
– Bahnfahrt 2. Klasse im ICE inkl. Sitzplatzreservierung in voller Höhe
– Flugreise (unter 4 Stunden Flugdauer Economy Plus, über 4 Stunden Flugdauer Business Class) inklusive Flughafentransfer (Taxi) in voller Höhe
– Reisetag 0,5 Tagespauschale eines Einsatztages je An- und Abreise
Reisetage werden ab einer Reisezeit von mehr als drei Stunden berechnet. Reisezeiten unter drei Stunden wird mit je angefangener Stunde ein Achtel der vereinbarten Tagespauschale in Rechnung gestellt. Wurde ein Stundenhonorar zur Auftragsdurchführung vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Reisezeit entsprechend dem vereinbarten Stundenhonorar.
9.4 Der Auftraggeber stellt HiFive Productions kostenfrei drei Mahlzeiten pro Tag zur Verfügung. Alternativ kann ein Buyout vereinbart werden, welches jedoch einer schriftlichen Bestätigung durch HiFive Productions bedarf. Das Frühstück muss im Hotel erfolgen, und bei Schichtbetrieb müssen die Mahlzeiten zu gestaffelten Zeiten bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, während der Produktionszeiten kostenfrei Wasser, Softdrinks, Tee und Kaffee bereitzustellen.
9.5 Der Auftraggeber stellt HiFive Productions kostenfrei alle erforderlichen Arbeitsmittel und Arbeitsmaschinen zur Verfügung. Darüber hinaus ist ein klimatisierter Büroarbeitsplatz in Form eines Bürocontainers oder eines festen Gebäudes in unmittelbarer Nähe zum Gelände zu stellen. Der Büroarbeitsplatz muss mit Internetzugang, Stromanschluss sowie Büromöbeln nach vorheriger Absprache ausgestattet sein.
9.6 Sollte der Auftraggeber einen oder mehrere der genannten Punkte nicht einhalten, behält sich HiFive Productions das Recht vor, die entstandenen Mehrkosten inklusive einer Verwaltungspauschale in Rechnung zu stellen.
Alle Dokumente, CAD-Zeichnungen, Reports und sonstigen Dateien, die im Rahmen der Dienstleistungen von HiFive Productions erstellt werden, unterliegen folgenden Bedingungen:
10.1 Diese Dateien bleiben das geistige Eigentum der HiFive Productions GmbH.
10.2 Die Verwendung ist ausschließlich auf das beauftragte Projekt beschränkt und alle erstellten Dateien sind nach Abschluss des Projekts zu löschen.
10.3 Die Weitergabe dieser Dateien an Dritte bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die HiFive Productions GmbH.
10.4 Diese Dateien sind nur für den geplanten Standort und das festgelegte Datum der Ausführung bestimmt. Eine Wiederverwendung oder Nutzung an anderen Orten oder zu anderen Zeiten ist nur nach vorheriger Revision und ausdrücklicher Genehmigung durch die HiFive Productions GmbH zulässig.
Im Rahmen der Tätigkeiten von HiFive Productions kann es notwendig sein, dass Arbeitsmaschinen auf dem Produktionsgelände oder im Werksgelände durch Mitarbeiter oder Subunternehmer von HiFive Productions bewegt werden müssen. Mit der Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt der Auftraggeber einen pauschalen Fahrauftrag für alle Arbeitsmaschinen, die im Rahmen der Dienstleistung von HiFive Productions eingesetzt werden. HiFive Productions verpflichtet sich, auf Anfrage entsprechende Qualifikationsnachweise für ihre Mitarbeiter oder Subunternehmer vorzulegen, die die erforderlichen Fahrqualifikationen besitzen.
Es werden keine anderweitigen Vertragsbedingungen anerkannt, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich von der HiFive Productions GmbH akzeptiert. Vertragsbedingungen, die nicht schriftlich von HiFive Productions genehmigt wurden, haben keine Gültigkeit und können die getroffenen Vereinbarungen nicht
Im Falle höherer Gewalt ist HiFive Productions berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein. Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, die eine Vertragserfüllung für HiFive Productions unzumutbar machen, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Krieg, Streiks oder behördliche Anordnungen.
Zahlungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB fällig. Zusätzlich trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten, die durch Mahnverfahren oder rechtliche Schritte zur Eintreibung der Zahlung entstehen.
HiFive Productions verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Die aktuelle Datenschutzerklärung der HiFive Productions GmbH ist auf der Website von HiFive Productions einsehbar.
Nach Unterzeichnung des Vertrages ist eine Stornierung nur unter folgenden Bedingungen möglich:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen oder dem zugrundeliegenden Vertrag ist Augsburg. Vor der Anrufung eines Gerichts verpflichten sich die Vertragsparteien, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.
HiFive Productions behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen treten mit ihrer Mitteilung an den Auftraggeber in Kraft und gelten für alle nach dem Änderungsdatum abgeschlossenen Verträge.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
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